Licence (german)
Freeware-Lizenz für die private und teilkommerzielle Nutzung
- Transfer-Ordering-Network--Protokoll - TRON (TRONOrderXML Version 2.1.4) -
© 2004-2006 ECCE TERRAM GmbH („Lizenzgeberin“)
An der großen Wisch 36, 26133 Oldenburg
E-Mail: info@ecce-terram.de
Web: www.ecce-terram.de
Bitte lesen Sie die Bestimmungen dieser Freeware-Lizenz aufmerksam durch, bevor Sie das Archiv „TRONOrderXML Version 2.1.4“ („Schnittstellenprotokoll“) runterladen und die darin enthaltenen Dateien nutzen. Durch das Herunterladen und Entpacken der Dateien, stimmen Sie den nachfolgenden Lizenzbestimmungen zur Nutzung des Schnittstellenprotokolls „TRONOrderXML Version 2.1.4“ zu. Sollten Sie mit den nachfolgenden Bestimmungen nicht einverstanden sein, so hat die weitere Nutzung (Download, Entpacken, Verwendung) zu unterbleiben.
Nr. 1 Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
a) Freeware
Das Schnittstellenprotokoll wird durch diese Lizenz als Freeware vertrieben und zur Nutzung lizenziert. Die Lizenz wird unentgeltlich erteilt und gibt dem Nutzer nicht die Rechte einer Public-Domain-Softwarelizenz.
b) Inhalte des Schnittstellenprotokollarchivs („tron.zip“)
Das zum Download angebotene Archiv des Schnittstellenprotokolls beinhaltet alle im Bereich "Developer Zone" unter der URL http://www.ecce-terram.de/index.php?id=153 bereitgestellten Bestandteile und unterliegt dieser Lizenz
c) Lizenznehmer
Lizenznehmer: Natürliche oder juristische Person (Unternehmen), welche das Schnittstellenprotokoll in der beschriebenen Weise nutzt.
d) Private Nutzung
Private Nutzung: Die ausschließliche Nutzung des Schnittstellenprotokolls in der Privatsphäre einer natürlichen Person oder einer gemeinnützigen Organisation zu nichtkommerziellen Zwecken.
e) Kommerzielle Nutzung
Kommerzielle Nutzung: Die überwiegende Nutzung des Schnittstellenprotokolls durch eine natürliche Person, eines Unternehmens oder einer sonstigen Organisation mit Gewinnerzielungsabsicht.
f) Vervielfältigung
Vervielfältigung des Schnittstellenprotokollarchivs: Jegliches Abspeichern der Archivdateien auf selbstständigen und verkehrsfähigen Datenträgern (Diskette, Festplatte, CD-ROM, DVD-ROM) auch über das Internet oder sonstigen Daten- und Kommunikationsnetzen.
g) Verbreitung
Verbreitung: Das öffentliche Inverkehrbringen oder Anbieten des Schnittstellenprotokollarchivs.
h) Öffentliche Zugänglichmachung
Öffentliche Zugänglichmachung: Das Bereithalten des Schnittstellenprotokollarchivs zum interaktiven Abruf über das Internet oder sonstigen Daten- und Kommunikationsnetzen.
i) Bearbeitungen, Änderungen, Erweiterungen und Implementierung (Umarbeitungen)
Umarbeitungen: Jegliche Übertragung der abgebildeten Funktionen des Schnittstellenprotokolls in eine beliebige Programmiersprache, Übersetzung des Entwurfsmaterials in Objekt- oder Source-Code und die Ergänzung oder Erweiterung des Schnittstellenprotokolls, Einbindung des Schnittstellenprotokolls in Client- oder Serveranwendungen (Implementierung).
j) Client- und Serveranwendungen
Client-Anwendung: Jegliche Software, welche durch eine Netzwerkverbindung auf Ressourcen eines Servers zugreift und diese in den Speicher des Computers nachlädt, auf welchem sich die Client-Anwendung befindet. Server-Anwendung: Jegliche Anwendung, welche Daten, etwa aus einer Datenbank, einer Client-Anwendung zur Verfügung stellt.
Nr. 2 Lizenz für die private Nutzung in Client- und Serveranwendungen
Die Lizenzgeberin erteilt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht zur privaten Nutzung des Schnittstellenprotokolls in Client- und Serveranwendungen. Hierzu gehören der Einsatz (Verwendung), Abbildung, die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Zugänglichmachung des Schnittstellenprotokolls über das Internet oder sonstige Datennetze. Die Lizenz erstreckt sich auf sämtliche zum Zeitpunkt der Zustimmung bekannten Nutzungsarten.
Nr. 3 Lizenz für die kommerzielle Nutzung in Client-Anwendungen
a) Nutzung in Client-Anwendungen
Die Lizenzgeberin erteilt dem Lizenznehmer entsprechend des Umfangs der Bestimmungen nach Nr. 2 ein unentgeltliches Recht zur kommerziellen Nutzung des Schnittstellenprotokolls in Client-Anwendungen.
a) Nutzung in Server-Anwendungen nicht gestattet
Die kommerzielle Nutzung des Schnittstellenprotokolls in Server-Anwendungen ist dem Lizenznehmer nicht gestattet. Für die kommerzielle Anwendung in Server-Anwendungen ist eine gesonderte Lizenz von der Lizenzgeberin zu beziehen.
Nr. 4 Umarbeitungen
a) Kommerzielle Nutzung in Client-Anwendungen
Die Umarbeitung des Schnittstellenprotokolls zur kommerziellen Nutzung in Client-Anwendungen ist dem Lizenznehmer nicht gestattet.
b) Private Nutzung in Client- und Serveranwendungen
Die Umarbeitung des Schnittstellenprotokolls und die private Nutzung des umgearbeiteten Schnittstellenprotokolls in Client- und Server-Anwendungen sind dem Lizenznehmer gestattet. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt die Bezeichnung „Transfer-Ordering-Network--Protokoll (TRON)“ für das umgearbeitete Schnittstellenprotokoll zu führen, aber gleichwohl verpflichtet auf das „Transfer-Ordering-Network--Protokoll (TRON)“ als Basis entsprechend hinzuweisen.
c) Vorschlag zur Umarbeitung des Schnittstellenprotokolls an die Autoren
Die Autoren des Schnittstellenprotokolls nehmen Vorschläge der Lizenznehmer zur Umarbeitung des Schnittstellenprotokolls gerne entgegen. Entsprechende Hinweise sind an die E-Mail-Adresse trondev@ecce-terram.de zu richten.
Nr. 5 Benennung der Lizenzgeberin, Bezeichnung „Transfer-Ordering-Network--Protokoll (TRON)“
Im Rahmen der Nutzung, des Vervielfältigungsrechtes, des Verbreitungsrechtes, der öffentlichen Zugänglichmachung und der Umarbeitung nach Nr. 2, 3 und 4 dieser Freeware-Lizenz, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Lizenzgeberin als Rechteinhaberin an dem Schnittstellenprotokoll zu nennen und die entsprechenden Vermerke nicht zu entfernen. Das Schnittstellenprotokoll-Archiv („tron.zip“) darf nur im Originalzustand und mit allen dazugehörigen Komponenten vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht werden. Dem Lizenznehmer ist die Entfernung, Veränderung oder die sonstige Verwendung der Textdatei dieser Lizenz untersagt.
Nr. 6 Gewährleistung und Support
a) Keine Gewährleistung
Die Nutzung des Schnittstellenprotokolls erfolgt auf eigene Gefahr. Die Lizenzgeberin übernimmt im Rahmen dieser Freeware-Lizenz und der gesetzlichen Vorschriften keine Gewährleistung für das Schnittstellenprotokoll.
b) Kein Support
Wegen der Unentgeltlichkeit der Lizenzierung übernimmt und bietet die Lizenzgeberin keinen Support für das Schnittstellenprotokoll. Es wird auf Nr. 5 buchst. c) dieser Lizenz verwiesen. Unter www.ecce-terram.de im Bereich eccePhoto / Developer Zone wird jedoch demnächst ein Forum bzw. Maillingliste eingerichtet zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Unterstützung.
Nr. 7 Laufzeit, Beendigung der Lizenz
a) Laufzeit
Die Laufzeit dieser Freeware-Lizenz wird im Rahmen von Nr. 7 Buchst. b) für Client-Anwendungen zeitlich unbegrenzt eingeräumt.
b) Beendigung der Lizenz durch Lizenznehmer
Der Lizenznehmer kann diese Lizenz kündigen, indem das Schnittstellenprotokollarchiv und die darin enthaltenen Dateien vollständig und dauerhaft gelöscht werden und weitere Nutzungen unterbleiben.
c) Beendigung oder Abänderung der Lizenz durch Lizenzgeberin
Soweit gesetzlich zulässig, behält sich die Lizenzgeberin das Recht vor, diese Freeware-Lizenz für die private Nutzung in Server-Anwendung, unter einer zeitlich angemessenen Ankündigungsfrist auf www.ecce-terram.de zu beenden oder abzuändern.
Nr. 8 Soap
Teile der Beispielprogramme als Referenzimplementation des Schnittstellenprotokolls, basieren auf SOAP::Lite (Perl), NUSOAP (PHP) oder gSoap (C/C++). Bei Anwendung dieser Beispielprogramme in eigener Software, sind die entsprechenden Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber zu beachten.
